1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des von der eyefactive GmbH, Feldstrasse 128, 22880 Wedel (nachfolgend „eyefactive“) unter www.[...].de betriebenen Website und der dort betriebenen Dienste (nachfolgend zusammen „eyefactive-AppStore“) sowie für sämtliche zwischen eyefactive und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossenen Verträge über Softwareprodukte aus dem eyefactive-AppStore.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt eyefactive ausdrücklich nicht an, es sei denn, eyefactive hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Die Nutzungsbedingungen gliedern sich wie folgt: Teil A. enthält Allgemeine Bestimmungen, die für sämtliche Kunden des AppStores gelten. Teil B. beinhaltet „Lizenzbedingungen für kostenlose Testversionen von eyefactive-Apps“, Teil C. beinhaltet „Lizenzbedingungen für den Kauf von eyefactive-Apps“, Teil D. enthält „Lizenzbedingungen für die Miete von eyefactive-Apps“. Die besonderen Bestimmungen aus Teil B. bis D. gelten jeweils ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen aus Teil A.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2.1 Die Nutzung des AppStores durch den Kunden setzt eine Registrierung des Kunden im AppStore (1. Registrierungsstufe) voraus. Der Kunde beantragt durch seine Anmeldung und die Übermittlung der Registrierungsdaten die Eröffnung eines Kontos für die Nutzung des eyefactive-AppStores (nachfolgend „Benutzerkonto“).
2.2 eyefactive entscheidet nach Zugang der Anmeldung nach freiem Ermessen über deren Annahme. Für den Fall, dass eyefactive die Anmeldung annimmt, erfolgt die Annahmeerklärung, die einen Aktivierungs-Link beinhaltet, durch Zusendung einer Bestätigung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse. Mit Anklicken des Aktivierungs-Links durch den Kunden ist das Benutzerkonto aktiviert.
2.3 Die Anmeldung ist ausschließlich natürlichen Personen, juristischen Personen sowie Personengesellschaften erlaubt, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person vorgenommen werden, die ihren Namen in der Registrierung angeben muss.
2.4 eyefactive kann zum Zwecke des Nachweises der Unternehmereigenschaft i.S.d. § 14 BGB die Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Kopie des Gewerbescheins und/oder des Handelsregisterauszugs) verlangen.
2.5 Im Rahmen der Registrierung hat der Kunde die von eyefactive abgefragten Daten (nachfolgend „Anmeldedaten“) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die Anmeldedaten nach der Anmeldung, so hat der Kunde diese Daten im eyefactive-AppStore zu aktualisieren oder eyefactive hiervon unverzüglich zu informieren.
2.6 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass eyefactive bei einem Log-In die angegebene E-Mail-Adresse angezeigt wird, um diesem die Möglichkeit einer Support-Nutzung im Rahmen der AppSuite zu ermöglichen.
2.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass eyefactive den Nutzer über Tips und Tricks bezüglich des Benutzens der Plattform per Email informieren darf. Die Einverständniserklärung kann durch den Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
2.8 Mit dem ersten Login im eyefactive-AppStore über die vom Kunden heruntergeladene eyefactive-Appsuite wird neben dem Login-Namen und dem Passwort auch ein Hardwareschlüssel der Hardware, auf welcher die eyefactive-Appsuite installiert ist, an eyefactive übermittelt.
3.1 Der Kunde darf die persönlichen Zugangsdaten (Benutzerkennung/Passwort) nicht an Dritte weitergeben und hat diese vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde darf sein Benutzerkonto nicht auf Dritte übertragen.
3.2 Der Kunde hat sämtliche von eyefactive in der Dokumentation veröffentlichten technischen Vorgaben einzuhalten.
4.1 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
4.2 eyefactive gewährt den Kunden verschiedenen Rabatte. Die Informationen hierzu findet der Kunde auf der Internetpräsenz unter https://www.multitouch-appstore.com/de/features/licence. eyefactive kann diese Rabatte für künftige Vertragsverhältnisse jederzeit abändern oder streichen.
5.1 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, auf die er in diesem Online-Shop hingewiesen wird.
5.2 Rechnungen von eyefactive sind – soweit die Rechnung nichts anderes ausweist - innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
5.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn eyefactive oder der von eyefactive ermächtigte Dritte über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist eyefactive berechtigt, Verzugszinsen für Unternehmer in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. eyefactive behält sich das Recht vor, bei Verzug des Kunden, außerdem eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu berechnen. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale in Höhe von 40,- Euro wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
5.4 Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Im Übrigen ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.5 Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich eyefactive das Eigentum an der Software vor. eyefactive ist insbesondere berechtigt, wenn eyefactive (z. B. wegen des Zahlungsverzugs des Kunden) vom Vertrag zurücktritt, die weitere Nutzung der Software und insbesondere des Lizenzschlüssels zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. soweit eine Herausgabe nicht möglich ist, deren Löschung zu verlangen. Sollte vor der vollständigen Bezahlung der Software ein Dritter Zugriff auf das Vorbehaltsgut nehmen, ist der Kunde verpflichtet, diesen Dritten über den Vorbehalt von eyefactive zu informieren und eyefactive sofort schriftlich über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen.
6.1 Das Benutzerkonto kann sowohl von eyefactive als auch vom Kunden mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
6.2 Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eyefactive liegt z. B. vor, wenn der Kunde eine wesentliche Vertragspflicht auch nach Abmahnung und Ablauf einer angemessenen Frist schuldhaft verletzt, oder wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
6.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Diese wird durch Email, Fax oder Brief gewahrt.
7.1 eyefactive hat das Recht, das Benutzerkonto des Kunden vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter und/oder geltendes Recht verstößt oder wenn eyefactive ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird eyefactive die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
7.2 Im Falle der vorübergehenden Sperrung des Benutzerkontos wird eyefactive den Kunden hierüber per E-Mail benachrichtigen.
Der Kunde räumt eyefactive das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Firmenlogo zum Zwecke der Eigenwerbung auf der eyefactive-Website, sämtlichen Werbematerialien von eyefactive sowie bei Produktpräsentationen und auf Messen zu verwenden.
9.1 eyefactive behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit eine Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder eine Veränderung oder Weiterentwicklung der technischen Rahmenbedingungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand eine Anpassung dieser Nutzungsbedingungen erfordern und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. eyefactive wird dem Kunden Änderungen dieser Nutzungsbedingungen mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten per E-Mail mitteilen.
9.2 Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung (E-Mail) schriftlich oder per E-Mail widerspricht. eyefactive weist den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung (E-Mail) hin.
9.3 Im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen bereits zwischen eyefactive und dem Kunden bestehende Softwareüberlassungsverträge bleiben von den Änderungen unberührt.
10.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von eyefactive ist der Geschäftssitz der eyefactive GmbH, Feldstrasse 128, 22880 Wedel.
10.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
10.4 Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt die gesetzliche Regelung.
1.1 Die „Lizenzbedingungen für kostenlose Testversionen von eyefactive-Apps“ regeln die kostenlose Überlassung von Testversionen der eyefactive-Apps sowie der eyefactive AppSuite durch eyefactive an den Kunden auf Dauer.
1.2 Der Kunde erhält von eyefactive Testversionen der Software aus dem eyefactive-AppStore als eyefactive-Apps sowie eyefactive-AppSuite (nachfolgend „Software“) nach Maßgabe der nachfolgenden Lizenzbedingungen.
2.1 Zum kostenlosen Testen der Software muss sich der Kunde zunächst im eyefactive- AppStore registrieren und ein Benutzerkonto anlegen.
2.2 Nach Einrichten des Benutzerkontos kann der Kunde die Software zum Testen bestellen, indem er den entsprechenden Download-Button anklickt. Mit dem Klicken auf diesen Button gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über den Erwerb einer kostenlosen Testversion der Software an eyefactive ab.
2.3 eyefactive wird bei Einverständnis die Bestellung unverzüglich durch Bereitstellung der Software zum Download bestätigen.
2.4 Nach Herunterladen und Installation der eyefactive-AppSuite werden einige eyefactive-Apps bereits vorinstalliert. Weitere eyefactive-Apps können innerhalb der AppSuite durch Klicken auf den Download-Button heruntergeladen und installiert werden.
3.1 Der Kunde erhält die Software gemeinsam mit der dazu von eyefactive freigegebenen elektronischen Bedienungsanleitung (nachfolgend „Dokumentation”). Die Dokumentation besteht im Wesentlichen aus elektronischen Hilfen.
3.2 Die Beschaffenheit der Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergibt sich aus der Dokumentation. Die Testversionen sind mit Wasserzeichen und Einblendungen versehene Versionen der eyefactive-Apps.
4.1 eyefactive räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz der Software auf Dauer ein. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer samt einem mit dem Computer verbundenen Display. Ein Einsatz der Software auf einem Server oder einem virtuellen Server ist dem Kunden nicht gestattet.
4.2 Eine Nutzung der Software darf nur im Objektcode erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes und erhält keine Rechte an dem Quellcode der Software oder an dazugehörigen Programmbibliotheken.
4.3 Der Kunde darf die Software weder in Teilen noch im Ganzen vermieten, verleihen und/oder unterlizenzieren und/oder in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich machen.
4.4 Der Kunde kann sich auf seine Kosten eine Kopie für Sicherungszwecke anfertigen. Sofern Originale mit einem Urheberrechtsvermerk versehen sind, hat er diesen auch auf Kopien anzubringen.
4.5 Soweit es nach dem Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich gestattet ist, darf die von eyefactive gelieferte Software nicht zurückentwickelt, dekompiliert oder entassembliert werden.
4.6 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
4.7 Eine Weiterveräußerung und/oder Weitergabe der Software ist nicht zulässig.
4.8 Soweit eyefactive dem Kunden Software eines anderen Herstellers oder Open-Source-Software (nachfolgend zusammen „Drittkomponenten“) liefert, gelten für die Drittkomponenten ergänzend die dem Liefergegenstand beigefügten jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittkomponenten (nachfolgend „Drittlizenzbedingungen“). Die Drittlizenzbedingungen können sich ändern. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Ziffern 4.1 bis 4.7 und den Regelungen der Drittlizenzbedingungen gehen die Regelungen der Drittlizenzbedingungen –ausschließlich in Bezug auf die Drittkomponenten- vor.
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Software keine Inhalte in die Software einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Marken- oder sonstige Kennzeichenrechte sowie Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.
5.2 Der Kunde stellt eyefactive von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber eyefactive wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Kunden in die Software eingestellte Inhalte geltend machen. Der Kunde verpflichtet sich hierbei, auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eyefactive einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Die Gewährleistung und Haftung bei Sach- und/oder Rechtsmängeln der unentgeltlich überlassenen Software bestimmt sich ausschließlich nach den §§ 523, 524 BGB. Im Übrigen haftet eyefactive auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
eyefactive schuldet nicht die Überlassung von Updates und Upgrades der Software. Stellt eyefactive solche Updates oder Upgrades, welche die ursprüngliche lizenzierte Software ersetzen oder ergänzen, zur Verfügung, gelten die vorgenannten Lizenzbedingungen für diese Updates entsprechend. Dies gilt nicht, wenn ein solches Update oder Upgrade einer separaten Lizenz unterliegt.
1.1 Die „Lizenzbedingungen für den Kauf von eyefactive-Apps“ regeln die entgeltliche Überlassung von eyefactive-Apps (nachfolgend „Software“) durch eyefactive an den Kunden auf Dauer. (Softwarekauf)
1.2 Der Kunde erwirbt von eyefactive im eyefactive-AppStore als Internetpräsenz näher bezeichnete Software sowie die zugehörige elektronische Bedienungsanleitung (nachfolgend „Dokumentation”) nach Maßgabe der nachfolgenden Lizenzbedingungen.
2.1 Für den Erwerb der Software ist Voraussetzung, dass sich der Kunde mit seinen Kontodaten registriert (2. Registrierungsstufe) und von eyefactive freigeschaltet ist.
2.2 Die Angebote im eyefactive-AppStore stellen eine unverbindliche Aufforderung an Kunden dar, Waren zu kaufen.
2.3 Der Kunde kann ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses gibt der Kunde seine Daten und Wünsche bzgl. der Zahlungsart etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
2.4 Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Zugangsbestätigung wird durch eyefactive die Annahme des Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit geschlossen. Die Produkte werden danach von eyefactive zum sofortigen Download bereitgestellt.
2.5 Die Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag wird von eyefactive gespeichert. Die AGB werden dem Kunden zugeschickt, er kann die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über die Webseite aufrufen. Registrierte Kunden können zudem über den Kunden Log-In-Bereich (Meine Bestellungen) zugreifen.
2.6 Die Software wird ausschließlich unter Verwendung der eyefactive-AppSuite lizenziert bzw. freigeschaltet. Mit dem Klicken auf den Lizenzierungs-Button innerhalb der eyefactive-AppSuite übermittelt der Kunde die Informationen der Hardware, für welche die Lizenz freigeschaltet werden soll (nachfolgend „Hardwareschlüssel“), an eyefactive. eyefactive erstellt auf Grundlage dieser Informationen einen hardwaregebundenen Lizenzschlüssel (nachfolgend „Lizenzschlüssel“) für den Kunden. Mit Klick auf den Lizenzierungs-Button innerhalb des AppStores wird der oben genannte Prozess vorgemerkt und beim nächsten Start der eyefactive-AppSuite automatisch durchgeführt. Technische Voraussetzung in beiden Fällen ist eine Internet-Verbindung.
3.1 Der Kunde erhält die Software gemeinsam mit der dazu von eyefactive freigegebenen Dokumentation. Die Dokumentation besteht im Wesentlichen aus elektronischen Hilfen.
3.2 Die Beschaffenheit der Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergibt sich aus der Dokumentation.
3.3 Die Lieferung erfolgt durch Freischaltung mittels eines entsprechenden Lizenzschlüssels. Nach Freischaltung kann die bereits heruntergeladene Testversion der Software ohne die Wasserzeichen und Einblendungen genutzt werden.
3.4 Die Installation der Software ist nicht Gegenstand des Vertrages. Sie kann mit eyefactive gesondert schriftlich vereinbart werden.
4.1 Die Regelungen aus B.4.1. bis B.4.2 sowie B.4.4 bis B.4.6 dieser Nutzungsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
4.2 Der Kunde darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes unterlizenzieren und/oder Dritten in sonstiger Art und Weise (z. B. im Wege des Application Service Providing [„ASP“]) zugänglich machen. Eine Vermietung oder ein Verleih sind gemäß der Bestimmungen aus diesen AGB zulässig.
4.3 Eine Vermietung, bzw. ein Verleih der Software an Dritte ist dem Kunden nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung für den Zeitraum der Vermietung bzw. des Verleihs und ausschließlich auf der Hardware gestattet, für welche der Lizenzschlüssel gilt. Der Kunde hat dem Mieter bzw. Entleiher vertragliche Pflichten aufzuerlegen, die denen der Absätze D.4.1. und B.4.2 bis B.4.7 entsprechen.
4.4 Der Kunde ist berechtigt, die Software einmalig an einen Dritten (nachfolgend „Dritter“) dauerhaft weiterzugeben, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: (i) Der Kunde deaktiviert den Lizenzschlüssel für die Software (nachfolgend „Alt-Lizenzschlüssel“) (ii) Der Kunde löscht die Lizenzdateien der Software und bestätigt dies gegenüber eyefactive schriftlich (iii) Der Kunde teilt eyefactive den Namen und die Anschrift des Dritten unverzüglich schriftlich mit und (iv) Der Dritte registriert sich im eyefactive-AppStore und übermittelt den entsprechenden Hardwareschlüssel an eyefactive. Liegen die Voraussetzungen (i) bis (iv) vor, wird eyefactive die Lizenz auf den Dritten übertragen und mittels eines neuen Lizenzschlüssels (nachfolgend „Neu-Lizenzschlüssel“) freischalten.
4.5 Soweit eyefactive dem Kunden Software eines anderen Herstellers oder Open-Source-Software (nachfolgend zusammen „Drittkomponenten“) liefert, gelten für die Drittkomponenten ergänzend die dem Liefergegenstand beigefügten jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittkomponenten (nachfolgend „Drittlizenzbedingungen“). Die Drittlizenzbedingungen können sich ändern. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Ziffern 4.1 bis 4.4 und den Regelungen der Drittlizenzbedingungen gehen die Regelungen der Drittlizenzbedingungen –ausschließlich in Bezug auf die Drittkomponenten- vor.
Die Regelungen aus B.5 dieser Nutzungsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
6.1 Der Kunde hat eyefactive vollständige, unverzügliche und hinreichend präzise Fehlermeldungen einschließlich zur Fehleranalyse geeigneter Daten und Protokolle bereitzustellen.
6.2 Ist das von eyefactive gelieferte Produkt mangelhaft, beschränken sich die Ansprüche des Kunden zunächst auf Nacherfüllung. Im Rahmen der Nacherfüllung überlässt eyefactive nach ihrer Wahl dem Kunden einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel.
6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
6.4 Die Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren vorbehaltlich der Regelung in C.7.2 in einer Frist von 12 Monaten ab Lieferung der Software.
6.5 eyefactive übernimmt keine Garantien, es sei denn eine solche wird ausdrücklich schriftlich zwischen eyefactive und dem Kunden unter Verwendung des Begriffs „Garantie“ vereinbart.
7.1 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet eyefactive nicht. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung von eyefactive auf den nach der Art der Ware oder Leistung vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.2 Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei eyefactive zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens sowie für den Fall, dass Schäden auf das Fehlen einer garantierten Eigenschaft oder das sonstige Nichterfüllen einer Garantie zurückgehen.
7.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung aufgrund vor-, neben- und außervertraglicher Ansprüche.
7.4 Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
7.5 Soweit die Haftung von eyefactive ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer sowie sonstige Erfüllungsgehilfen.
Die Regelungen aus B.7 dieser Nutzungsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
9.1 Für den Fall, dass der Kunde eine gültige Lizenz der Software auf einer anderen als der im Hardwareschlüssel ausgewiesenen Hardware (nachfolgend „Alt-Hardware) nutzen möchte, muss der Kunde (i) den „Alt-Lizenzschlüssel“ der Software deaktivieren und (ii) den Hardware-Schlüssel der neuen Hardware, auf welcher er die Software nutzen möchte (nachfolgend „Neu-Hardware“), an eyefactive übermitteln. Liegen die Voraussetzungen (i) und (ii) vor, wird eyefactive für die Software einen „Neu-Lizenzschlüssel“ generieren und dem Kunden übermitteln.
9.2 Für jeden Hardwarewechsel gemäß C.9.1 berechnet eyefactive dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Lizenz der Software.
eyefactive hat das Recht, technische Mittel einzusetzen, die geeignet sind, im Falle eines Wechsels der Hardware und/oder eines Verkaufs der Software sicherzustellen, dass die Software nicht mehr unter dem „Alt-Lizenzschlüssel“ genutzt wird.
1.1 Die „Lizenzbedingungen für die Miete von eyefactive-Apps“ regeln die entgeltliche Überlassung von eyefactive-Apps (nachfolgend „Software“) durch eyefactive an den Kunden auf Zeit. (Softwaremiete)
1.2 Der Kunde mietet von eyefactive die im eyefactive-AppStore näher bezeichnete Software sowie die zugehörige elektronische Bedienungsanleitung (nachfolgend „Dokumentation”) nach Maßgabe der nachfolgenden Lizenzbedingungen.
2.1 Für den Erwerb der Software ist Voraussetzung, dass sich der Kunde mit seinen Kontodaten registriert (2. Registrierungsstufe).
2.2 Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Zugangsbestätigung wird durch eyefactive die Annahme des Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit geschlossen. Die Produkte werden danach von eyefactive zum sofortigen Download bereitgestellt.
2.3 Die Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag wird von eyefactive gespeichert. Die AGB werden dem Kunden zugeschickt, er kann die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über die Webseite aufrufen. Registrierte Kunden können zudem über den Kunden Log-In-Bereich (Meine Bestellungen) zugreifen.
Die Regelungen aus C.3.1 bis C.3.4 dieser Nutzungsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
4.1 eyefactive räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz der Software für die Dauer des Mietvertrages ein. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer samt einem mit dem Computer verbundenen Display. Ein Einsatz der Software auf einem Server oder einem virtuellen Server ist dem Kunden nicht gestattet.
4.2 Die Regelungen aus B.4.2. sowie B.4.4 bis B.4.6 und B.4.8 dieser Nutzungsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
4.3 Der Kunde darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes unterlizenzieren und/oder Dritten in sonstiger Art und Weise (z. B. im Wege des Application Service Providing [„ASP“]) zugänglich machen. Die Vermietung und der Verleih sind gemäß D.4.4 zulässig.
4.4 Eine Vermietung, bzw. ein Verleih der Software an Dritte ist dem Kunden nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung und ausschließlich auf der Hardware gestattet, für welche der Lizenzschlüssel gilt. Der Kunde hat dem Mieter bzw. Entleiher vertragliche Pflichten aufzuerlegen, die denen der D.4.1 und B.4.2 bis B.4.7 entsprechen.
4.5 Soweit eyefactive dem Kunden Software eines anderen Herstellers oder Open-Source-Software (nachfolgend zusammen „Drittkomponenten“) liefert, gelten für die Drittkomponenten ergänzend die dem Liefergegenstand beigefügten jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittkomponenten (nachfolgend „Drittlizenzbedingungen“). Die Drittlizenzbedingungen können sich ändern. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Ziffern 4.1 bis 4.4 und den Regelungen der Drittlizenzbedingungen gehen die Regelungen der Drittlizenzbedingungen –ausschließlich in Bezug auf die Drittkomponenten- vor.
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, eyefactive Mängel der Software unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von eyefactive zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an eyefactive weiterleiten.
5.2 Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird die Originaldatenträger und die Datenträger mit den von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien an einem gesicherten Ort verwahren.
Die Regelungen aus B.5 dieser Nutzungsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
7.1 Für Mängel gilt das mietrechtliche Gewährleistungsrecht, soweit nachfolgend nicht davon abgewichen wird.
7.2 Der Kunde hat eyefactive auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
7.3 eyefactive ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software zu beheben.
7.4 Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von eyefactive durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Regelungen aus C.7.1 bis C.7.5 dieser Nutzungsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
9.1 Die Laufzeit des Mietverhältnisses ergibt sich aus dem zwischen eyefactive und dem Kunden geschlossenen Mietvertrag. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit.
9.2 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich (d.h. per E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde – mit Ausnahme einer Nutzung der Software als Testversion gemäß B.3.2 - jede Nutzung der Software zu unterlassen.
Die Regelungen aus B.7 dieser Nutzungsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
Die Regelungen aus C.9 und C.10 dieser Nutzungsbedingungen finden entsprechende Anwendung